Delegiertenversammlung
Das oberste Organ des VSJF ist die Delegiertenversammlung. Deren Mitglieder setzen sich aus den Delegierten zusammen, die die einzelnen Gemeinden entsenden.
Die von der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse sind für sämtliche Gemeinden verbindlich. Gemäss Statuten des VSJF beschliesst die Delegiertenversammlung insbesondere über:
- Tätigkeitsberichte
- Budget und Jahresrechnung
- Wahl des Vorstandes sowie der Rechnungsprüfungskommission
- Änderung der Statuten
Die Delegiertenversammlung entscheidet ferner über alle unterbreiteten Anträge, soweit es sich nicht um ein Geschäft handelt, das in die ausschliessliche Kompetenz eines andern Organs fällt.
Die ordentliche Delegiertenversammlung findet einmal jährlich, spätestens Ende Mai, statt.