Neue Grundlagen für die seelsorgliche Tätigkeit in Bundesasylzentren
Für Geflüchtete in den Bundesasylzentren ist der Zugang zu Seelsorge von grosser Bedeutung.
Der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen VSJF, die drei Landeskirchen und die Föderation Islamischer Dachorganisationen haben mit dem Staatssekretariat für Migration SEM eine neue Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Zudem haben sie gemeinsame Leitlinien für die seelsorgerische Tätigkeit in diesen Zentren verabschiedet.
"Wir sind dafür sehr dankbar, weil die Seelsorge auch sowas wie ein wenig Balsam ist, um die schmerzhaften Wunden dramatischer Migrationswege zu heilen", erklärte Staatssekretärin Christine Schraner Burgener anlässlich der Unterzeichnung am 6. November 2024.
Bereits seit 30 Jahren gibt es ein mit dem Bund partnerschaftlich geregeltes Angebot für die seelsorgliche Beratung und Begleitung von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen. Das Arbeitsumfeld der Seelsorge hat sich generell und besonders mit der Neustrukturierung des Asylbereichs 2019 stark verändert. Deshalb haben das SEM, die drei Landeskirchen und der VSJF 2022 den Entschluss gefasst, die bisherige Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2002 den heutigen Anforderungen anzupassen. In Ergänzung dazu haben die Religionsgemeinschaften auch die zweite Grundlage, das Leitbild für die seelsorgliche Tätigkeit aus dem Jahr 2009, überarbeitet.
Die Revision dieser beiden Dokumente bot gleichzeitig die Gelegenheit, die in der Praxis bereits früher angelaufene Integration der muslimischen Seelsorge nun auch formell nachzuvollziehen. Auf Seiten der Religionsgemeinschaften beteiligte sich neben der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), dem VSJF und der Christkatholischen Kirche der Schweiz (CKK) daher auch die Föderation Islamischer Dachorganisationen (FIDS) von Beginn weg am Revisionsprozess.
(Quelle: Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS)