Beratung für Asylsuchende
Im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens - in Kraft seit 2019 - haben alle Asylsuchenden vom ersten Tag an Anspruch auf eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Im Auftrag des Bundes übernimmt Caritas Schweiz zusammen mit dem VSJF und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe diese Aufgabe in der Westschweiz.
Der Rechtsschutz - Information, Beratung, Vertretung
Jede asylsuchende Person wird nach ihrer Ankunft in einem Bundesasylzentrum kostenlos durch Beratende und Rechtsvertretende unterstützt. Diese begleiten die Asylsuchenden während des ganzen Verfahrens.
Die Rechtsschutzakteure der Asylregion Westschweiz
In der Asylregion Westschweiz mit Bundesasylzentren in Boudry (NE) und weiteren Standorten sind die drei Partnerorganisationen im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) für den untengeltlichen Rechtschutz der Asylsuchenden zuständig:
- Die Caritas Schweiz hat dabei die Gesamtverantwortung und ist zuständig für die Rechtsvertretung
- Der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) leitet die Beratung
- Die Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) ist verantwortlich für das Qualitätsmanagement sowie für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden
Die Aufgaben der Beratung: Das Beratungsteam des VSJF ist einerseits das Bindeglied zwischen den Asylsuchenden und den übrigen Akteuren des Verfahrens, und berät andererseits die Asylsuchenden in rechtlichen und sozialen Fragen. Alle Asylsuchenden werden für ein Erstberatungsgespräch eingeladen und haben die Möglichkeit jederzeit eine niederschwellige Anlaufstelle aufzusuchen.
Kontakt: Isabelle Blank, Leiterin Asyl und Integration, isabelle.blank@vsjf.ch, Tel. 044 206 30 66